Da Sie angegeben haben, dass das Unternehmen Betreiber einer kritischen Anlage ist, ist das Unternehmen entsprechend der von Ihnen getätigten Angaben voraussichtlich von NIS-2 betroffen. Nach Ihren Angaben gehört das Unternehmen zu den besonders wichtigen Einrichtungen und ist Betreiber einer kritischen Anlage nach BSIG.

Daraus ergeben sich für das Unternehmen folgende Pflichten:

Detaillierte Informationen zu allen Pflichten finden Sie hier.

Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung können Sie hier erneut starten.




Erstellung der Umfrage: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik