Da Sie angegeben haben, dass das Unternehmen Betreiber einer kritischen Anlage ist, ist das Unternehmen entsprechend der von Ihnen getätigten Angaben voraussichtlich von NIS-2 betroffen. Nach Ihren Angaben gehört das Unternehmen zu den besonders wichtigen Einrichtungen und ist Betreiber einer kritischen Anlage nach BSIG.
Daraus ergeben sich für das Unternehmen folgende Pflichten:
Auf unserer Webseite NIS-2 Pflichten finden Sie detaillierte Informationen.
Starten Sie die NIS-2-Betroffenheitsprüfung erneut.