Da Sie angegeben haben, dass das Unternehmen Betreiber einer kritischen Anlage ist, ist das Unternehmen entsprechend der von Ihnen getätigten Angaben voraussichtlich von NIS-2 betroffen. Nach Ihren Angaben gehört das Unternehmen zu den besonders wichtigen Einrichtungen und ist Betreiber einer kritischen Anlage nach BSIG.

Daraus ergeben sich für das Unternehmen folgende Pflichten:

Auf unserer Webseite NIS-2 Pflichten finden Sie detaillierte Informationen.

Starten Sie die NIS-2-Betroffenheitsprüfung erneut.




Erstellung der Umfrage: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik