Ist das Unternehmen Betreiber einer kritischen Anlage?

Gemäß § 2 BSIG ist eine kritische Anlage eine Anlage, die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung erheblich ist; die kritischen Anlagen im Sinne dieses Gesetzes werden durch die Rechtsverordnung nach § 56 Absatz 4 näher bestimmt. Zur Zeit gilt in diesem Sinne die KRITIS Verordnung ( www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/ ).


Erstellung der Umfrage: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik