Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen ist?

Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI bietet Ihnen in wenigen Schritten dafür eine erste Orientierung.

Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung stellt Ihnen konkrete, an der Gesetzgebung orientierte Fragen, um Ihr Unternehmen einzuordnen. Die Fragen sind kurz und präzise gehalten und werden bei Bedarf im Kleingeschriebenen tiefer gehend erläutert.

Nachdem Sie den Fragenkatalog durchlaufen haben, erhalten Sie ein auf Ihren Angaben basierendes Ergebnis. Dieses gibt eine automatisierte Ersteinschätzung, ob Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen ist - und erläutert Ihnen, was dieser Status bedeutet und welche Pflichten durch den Gesetzgeber vorgegeben sind.

Die Nutzung der NIS-2-Betroffenheitsprüfung erfolgt anonym. Das BSI stellt diese im Rahmen seiner Kooperationsaufgabe zur Verfügung. Sie erfasst keine Daten, die personenbezogen sind oder Rückschlüsse zur Identifizierung Ihres Unternehmens geben. Bitte beachten Sie, dass die Hilfe zur Betroffenheitsprüfung von NIS-2 lediglich als Orientierungshilfe dient und Ihr Ergebnis rechtlich nicht bindend ist, da Ihre Antworten automatisiert erstellt und nicht vom BSI oder anderen unabhängigen Stellen geprüft werden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte.

Die Abfragen der NIS-2-Betroffenheitsprüfung beruhen auf der Neufassung des BSIG.

Haben Sie zu oder nach der Nutzung noch Fragen? Das BSI steht gerne zur Verfügung.


DISCLAIMER: Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung dient als automatische Orientierungshilfe auf Grundlage von Eigenangaben, deren Ergebnis nicht rechtlich bindend ist. Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung ersetzt die Prüfung zur Selbst-Identifizierung nicht und hat für eventuelle Verfahren keine Indizwirkung.


*Einrichtungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung werden in der NIS-2-Betroffenheitsprüfung nicht betrachtet.


Erstellung der Umfrage: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik