Sind Sie
unsicher, ob Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen ist?
Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung
des BSI bietet Ihnen in wenigen Schritten dafür eine erste
Orientierung.
Die
NIS-2-Betroffenheitsprüfung stellt Ihnen konkrete, an der Gesetzgebung orientierte Fragen, um Ihr Unternehmen einzuordnen. Die Fragen sind
kurz und präzise gehalten und werden bei Bedarf im
Kleingeschriebenen tiefer gehend erläutert.
Nachdem Sie den
Fragenkatalog durchlaufen haben, erhalten Sie ein auf Ihren Angaben
basierendes Ergebnis. Dieses gibt eine automatisierte
Ersteinschätzung, ob Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen ist - und erläutert Ihnen, was dieser Status bedeutet und
welche Pflichten durch den Gesetzgeber vorgegeben sind.
Die Nutzung der
NIS-2-Betroffenheitsprüfung erfolgt anonym. Das BSI stellt diese im
Rahmen seiner Kooperationsaufgabe zur Verfügung. Sie erfasst keine
Daten, die personenbezogen sind oder Rückschlüsse zur
Identifizierung Ihres Unternehmens geben. Bitte beachten Sie, dass
die Hilfe zur Betroffenheitsprüfung von NIS-2 lediglich als
Orientierungshilfe dient und Ihr Ergebnis rechtlich nicht bindend
ist, da Ihre Antworten automatisiert erstellt und nicht vom BSI oder
anderen unabhängigen Stellen geprüft werden. Es besteht kein
Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte.
Die Abfragen der NIS-2-Betroffenheitsprüfung beruhen auf der Neufassung des BSIG.
Haben Sie zu oder
nach der Nutzung noch Fragen? Das BSI steht gerne zur Verfügung.
DISCLAIMER: Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung dient als automatische Orientierungshilfe auf Grundlage von Eigenangaben, deren Ergebnis nicht rechtlich bindend ist. Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung ersetzt die Prüfung zur Selbst-Identifizierung nicht und hat für eventuelle Verfahren keine Indizwirkung.
*Einrichtungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung werden in der NIS-2-Betroffenheitsprüfung nicht betrachtet.