Sind Sie
unsicher, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie der EU
betroffen ist?
Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung
des BSI bietet Ihnen in wenigen Schritten dafür eine erste
Orientierung.
Die
NIS-2-Betroffenheitsprüfung stellt Ihnen konkrete, an der Richtlinie
orientierte Fragen, um Ihr Unternehmen einzuordnen. Die Fragen sind
kurz und präzise gehalten und werden bei Bedarf im
Kleingeschriebenen tiefer gehend erläutert.
Nachdem Sie den
Fragenkatalog durchlaufen haben, erhalten Sie ein auf Ihren Angaben
basierendes Ergebnis. Dieses gibt eine automatisierte
Ersteinschätzung, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie
betroffen ist - und erläutert Ihnen, was dieser Status bedeutet und
welche Pflichten durch den Gesetzgeber vorgezeichnet sind.
Die Nutzung der
NIS-2-Betroffenheitsprüfung erfolgt anonym. Das BSI stellt diese im
Rahmen seiner Kooperationsaufgabe zur Verfügung. Sie erfasst keine
Daten, die personenbezogen sind oder Rückschlüsse zur
Identifizierung Ihres Unternehmens geben. Bitte beachten Sie, dass
die Hilfe zur Betroffenheitsprüfung von NIS-2 lediglich als
Orientierungshilfe dient und Ihr Ergebnis rechtlich nicht bindend
ist, da Ihre Antworten automatisiert erstellt und nicht vom BSI oder
anderen unabhängigen Stellen geprüft werden. Es besteht kein
Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte.
Zurzeit basieren
die Abfragen der NIS-2-Betroffenheitsprüfung auf der
NIS-2-Richtlinie. Sobald das finale Umsetzungsgesetz beschlossen und
verabschiedet wurde, wird das BSI die NIS-2-Betroffenheitsprüfung
anhand dieses Gesetzes anpassen und aktualisieren.
Haben Sie zu oder
nach der Nutzung noch Fragen? Das BSI steht gerne zur Verfügung.
DISCLAIMER: Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung dient als automatische Orientierungshilfe auf Grundlage von Eigenangaben, deren Ergebnis nicht rechtlich bindend ist. Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung ersetzt die Prüfung zur Selbst-Identifizierung nicht und hat für eventuelle Verfahren keine Indizwirkung.
*Einrichtungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung werden in der NIS-2-Betroffenheitsprüfung nicht betrachtet.